Wer darf klagen, wenn die Forderung abgetreten wurde?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Leasingnehmer, Unternehmer, Konsument
Wird eine Forderung wirksam abgetreten, darf der bisherige Gläubiger den Schuldner grundsätzlich nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Anders ist es bei der stillen Abtretung. Dort bleibt der bisherige Gläubiger im eigenen Namen zur Forderung berechtigt, auch wenn der anderen Seite bekannt ist, dass er für fremde Rechnung auftritt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Jede echte Zession hat grundsätzlich zur Folge, dass der Zedent nicht mehr berechtigt ist, den Schuldner im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen. Bei der "stillen" Abtretung ist der Zedent wie jeder sonstige indirekte Stellvertreter im eigenen Namen forderungslegitimiert, auch wenn dem anderen Teil bekannt ist, dass er für Rechnung eines anderen auftritt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Abtretung eines Schadenersatzanspruchs in einem Leasingvertrag.OGH 2 Ob 87/25w, 26.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 2 Ob 87/25w, 26.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 185/19b, 25.03.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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