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Bin ich meine Schuld los, wenn ich an einen Dritten zahle?

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Nur ausnahmsweise. Eine Zahlung an jemand anderen als Ihren Gläubiger befreit Sie nur, wenn dieser dessen Vertreter oder zum Empfang ermächtigt ist oder wenn Ihr Gläubiger Sie ausdrücklich dazu ermächtigt hat. Sonst müssen Sie noch einmal zahlen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Leistung an einen anderen als den Gläubiger befreit den Schuldner nur dann, wenn dieser Vertreter oder ermächtigte Empfangsperson des Gläubigers ist oder wenn der Gläubiger den Schuldner ermächtigt hat, an einen Dritten zu leisten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Wer die Zahlung entgegennehmen darf

Nicht nur, wer eine ausdrückliche Vollmacht zum Empfang hat. Auch ein Dritter, den der Gläubiger dazu ermächtigt hat, kann die Zahlung wirksam entgegennehmen.

günstig für Schuldner Zahlung bei zweifelhafter Abtretung

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Forderung an jemand anderen abgetreten wurde, dürfen Sie weiterhin an Ihren ursprünglichen Gläubiger zahlen. Diese Zahlung befreit Sie von Ihrer Schuld. Sie müssen das Risiko der unklaren Lage also nicht tragen.

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