Bin ich meine Schuld los, wenn ich an einen Dritten zahle?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd § 1424 ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend.OGH 5 Ob 194/16i, 01.03.2017
- Ohne Rücksicht auf deren Verwendung.OGH 8 ObA 215/95, 23.02.1995
- Grundsätzlich trifft das Risiko der Abhebung durch Unberechtigte von einem Bankkonto die Bank.OGH 5 Ob 543/81, 31.03.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 5 Ob 194/16i, 01.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht nur, wer eine ausdrückliche Vollmacht zum Empfang hat. Auch ein Dritter, den der Gläubiger dazu ermächtigt hat, kann die Zahlung wirksam entgegennehmen.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Forderung an jemand anderen abgetreten wurde, dürfen Sie weiterhin an Ihren ursprünglichen Gläubiger zahlen. Diese Zahlung befreit Sie von Ihrer Schuld. Sie müssen das Risiko der unklaren Lage also nicht tragen.