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Darf ich Forderungen aus ganz verschiedenen Geschäften gegenrechnen?

günstig für Aufrechnender betrifft Schuldner, Gläubiger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Miteigentümer
Ja. Entscheidend ist nur, dass beide Forderungen denselben Gegenstand haben, nicht aus welchem Grund sie entstanden sind. Sind beide auf Geld gerichtet, sind sie gleichartig, gleichgültig ob es um Unterhalt, Schadenersatz oder Aufwendungen geht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Gleichartigkeit der aufzurechnenden Forderungen ist ausschließlich nach dem Gegenstand der Ansprüche, nicht aber nach ihren Rechtsgründen zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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