Darf ich Forderungen aus ganz verschiedenen Geschäften gegenrechnen?
günstig für Aufrechnender betrifft Schuldner, Gläubiger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Miteigentümer
Ja. Entscheidend ist nur, dass beide Forderungen denselben Gegenstand haben, nicht aus welchem Grund sie entstanden sind. Sind beide auf Geld gerichtet, sind sie gleichartig, gleichgültig ob es um Unterhalt, Schadenersatz oder Aufwendungen geht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Gleichartigkeit der aufzurechnenden Forderungen ist ausschließlich nach dem Gegenstand der Ansprüche, nicht aber nach ihren Rechtsgründen zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gleichartigkeit besteht auch zwischen Unterhaltsansprüchen in Geld und Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Ersatz von Aufwendungen zwischen Miteigentümern.OGH 3 Ob 80/03s, 25.02.2004
- Sind beide Forderungen auf Geld gerichtet, so sind diese unabhängig vom jeweiligen Schuldgrund gleichartig.OGH 3 Ob 80/03s, 25.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 ObA 117/18y, 28.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Beweis der außergerichtlichen Aufrechnung
Verfahrensrecht · Wann Forderungen rechtlich zusammenhängen
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Schadenersatz · Bereicherung neben Schadenersatz
Verfahrensrecht · Pauschale Aufrechnung