Wann stammen Forderung und Gegenforderung aus derselben Sache?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fehlender rechtlicher Zusammenhang, weil der geltend gemachte Werklohn und die geltend gemachten Mängel nicht demselben Auftrag zu Grunde lagen.OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025
- Der rechtliche Zusammenhang setzt jedenfalls ursprüngliche Parteienidentität voraus.OGH 6 Ob 113/18p, 28.06.2018
- Konnexität ist immer dann anzunehmen, wenn beide Forderungen auf dasselbe Rechtsverhältnis zurückgehen, also die ursprünglichen rechtserzeugenden Tatsachen dieselben sind, etwa ein Vertragsverhältnis oder ein schädigendes Ereignis.OGH 1 Ob 6/05x, 24.05.2005
- Es widerspricht keineswegs Treu und Glauben, Beitragsforderungen zur Rücklagenbildung ohne Rücksicht auf ein Guthaben des betroffenen Wohnungseigentümers einzutreiben, dessen Feststellung einen erheblichen Verfahrensaufwand erfordert.OGH 5 Ob 135/04w, 15.06.2004
- Oder wenn zwischen den beiden Ansprüchen ein so inniger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, der die Durchsetzung des einen ohne Rücksicht auf den anderen als Treu und Glauben widersprechend erscheinen ließe. In diesem Sinn wurde etwa gegen die Zulässigkeit eines Teilurteils bei prozessualen Aufrechnungslagen ins Treffen geführt, daß die Klags- und Gegenforderung einander bedingen oder die Parteien die Aufrechnung ihrer Forderungen vereinbart haben.OGH 5 Ob 511/96, 26.03.1996
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- Weiters, wenn beide Ansprüche einander bedingen.OGH 4 Ob 34/83, 26.04.1983
- Eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmungen bewirkt für sich allein noch nicht, daß die daraus entstandenen Ansprüche in einem rechtlichen Zusammenhang stehen.OGH 6 Ob 682/77, 31.08.1977
- Honoraranspruch eines Rechtsanwaltes - nicht in Zusammenhang stehende Gegenforderung eines Benützungsentgeltes.OGH 4 Ob 585/76, 30.11.1976
- Anspruch aus Arbeitsvertrag steht mit Gegenforderung aus deliktischer Dienstpflichtverletzung nicht im rechtlichen Zusammenhang.OGH 4 Ob 41/76, 25.05.1976
- Später hinzutretende, rechtserzeugende Tatsachen, die nur noch einen Anspruch betreffen, beseitigen den rechtlichen Zusammenhang.OGH 7 Ob 579/76, 29.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 44.
- OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 40/24a, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 41/22y, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 187/18p, 20.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Stammen Ihre Forderungen aus demselben Vertrag oder aus derselben Gesetzesbestimmung, hängen sie rechtlich zusammen und werden zusammengerechnet. Auch ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang spricht in der Regel dafür. Bloß gleichartige Verträge genügen dagegen nicht.
Nein. Ein rechtlicher Zusammenhang besteht nur, wenn beide Ansprüche aus demselben Geschäft oder Rechtsverhältnis stammen, einander bedingen oder die Aufrechnung vereinbart war. Betreffen der geforderte Werklohn und die eingewendeten Mängel verschiedene Aufträge, fehlt dieser Zusammenhang.