Werden meine Forderungen aus einem einzigen Vertrag zusammengezählt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (104 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Klagebegehren hatten ihre Grundlage in einer Servitutsvereinbarung.OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025
- Allein der Umstand, dass die Beklagten als Gesellschafter einer OG nach § 128 UGB in Anspruch genommen werden, vermag den für die Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 1 JN erforderlichen Zusammenhang nicht herzustellen.OGH 6 Ob 206/22w, 23.10.2023
- Hier: Transportschäden aus verschiedenen Transportverträgen.OGH 7 Ob 123/23y, 30.08.2023
- Hier: Forderung aus Seefracht-Chartervertrag und Forderungen aus Luftfracht-Charterverträgen.OGH 7 Ob 18/23g, 21.02.2023
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- Hier: Jedoch keine Zusammenrechnung, wenn die Ansprüche aus unterschiedlichen Pflichtverletzungen des beklagten Rechtsanwalts (verspätete Klagsführung und spätere Fehlberatung über die nicht eingetretene Verjährung) abgeleitet werden.OGH 6 Ob 119/22a, 29.08.2022
- Hier: Zedierte Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen.OGH 7 Ob 69/22f, 29.06.2022
- Hier: Zahlreiche Kaufverträge über Kraftfahrzeuge.OGH 8 Ob 28/21g, 25.01.2022
- Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße.OGH 4 Ob 138/21d, 22.09.2021
- Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte.OGH 7 Ob 28/20y, 19.02.2020
- Hier: Auftraggeberhaftung nach § 67a ASVG.OGH 2 Ob 143/17v, 30.10.2018
- Hier: Der Kläger leitet seine Forderungen aus der Verwendung seiner Kreditkartendaten an mehreren Tagen mit daraus resultierenden Abbuchungen unterschiedlicher Beträge ab, wobei an keinem Tag mehr als 5.000 EUR von seinem Konto abgebucht wurden ‑ keine Zusammenrechnung; § 502 Abs 2 ZPO.OGH 1 Ob 51/18h, 29.05.2018
- Hier: „Verschiedene Änderungsbegehren nach § 16 Abs 2 WEG“.OGH 5 Ob 13/17y, 04.04.2017
- Hier: Jedoch keine Zusammenrechnung beim Erwerb von Kommanditbeteiligung und Genusscheinen.OGH 3 Ob 168/16a, 22.09.2016
- Hier: Gesonderte Transportaufträge iZm einem Transportunternehmervertrag.OGH 7 Ob 125/14d, 10.09.2014
- Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, reicht nicht aus; sind doch zehn unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht zu beurteilen, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen.OGH 1 Ob 162/13z, 19.09.2013
- In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche, wenn sie aus einem einheitlichen Vertrag oder einer Gesetzesvorschrift abgeleitet werden. Dabei reicht es aber nicht aus, dass ein und dasselbe Rechtssubjekt aus einem gleichartigen Rechtstitel mehrfach belangt wird; vielmehr können nur die Identität einer Rechtsvorschrift (einheitliche Rechtsvorschrift) oder des Rechtsgeschäfts (einheitliches Rechtsgeschäft) oder ein fortdauerndes Rechtsverhältnis den notwendigen Zusammenhang schaffen. Die Ansprüche müssen somit aus einer Gesetzesstelle abgeleitet werden und miteinander in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In einem tatsächlichen Zusammenhang stehen alle Klageansprüche, die aus demselben Klagesachverhalt abzuleiten sind. Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten Ansprüche entscheiden zu können, ohne dass noch ein ergänzendes Sachvorbringen erforderlich wäre (hier: irreführende Aussagen in der sämtlichen Kaufentschlüssen von Wertpapieren/Zertifikaten zugrunde liegenden Werbung und im Kapitalmarktprospekt - daher Zusammenrechnung).OGH 8 Ob 55/09k, 29.09.2009
- Ein rechtlicher Zusammenhang liegt vor, wenn die Ansprüche aus demselben Vertrag oder aus derselben Rechtsnorm abgeleitet werden und miteinander in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Ein solcher Zusammenhang besteht jedoch dann nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann; in einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen, ohne dass eine Zusammenrechnung stattfindet.OGH 8 Ob 108/08b, 23.02.2009
- Hier: Anfechtung mehrerer Zahlungen - Zusammenhang verneint.OGH 3 Ob 110/08k, 11.06.2008
- Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht zwischen Werklohnforderungen und auf sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß gestützten Gegenforderungen, wenn letztere in keinem Zusammenhang mit den abgewickelten Werkverträgen stehen.OGH 5 Ob 236/04y, 09.11.2004
- Eine Zusammenrechnung von Ansprüchen aus lediglich gleichartigen Verträgen findet nicht statt.OGH 9 Nc 31/04i, 25.10.2004
- Und miteinander in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.OGH 7 Ob 84/02g, 22.05.2002
- Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes stehen dann in einem Zusammenhang, wenn die Leistungen auf Grund eines einheitlichen Auftrages erfolgten oder eine Gesamtzahlungsverpflichtung vorliegt.OGH 6 Ob 283/99g, 30.08.2000
- Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Zusammenrechnung mehrerer gemeinsam erhobener Ansprüche ist zu verneinen, wenn die Ansprüche nicht aus für sie gemeinsamen Tatsachen und Rechtsgründen abgeleitet werden, demgemäß jeder Anspruch unabhängig von den anderen besteht und ein verschiedenes rechtliches Schicksal haben kann.OGH 1 Ob 345/99p, 25.01.2000
- Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht jedenfalls dann nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. In einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen; dann findet keine Zusammenrechnung statt.OGH 1 Ob 125/98h, 27.10.1998
- Auskunftsbegehren und Oppositionsbegehren, die ihre Grundlage im selben Kreditvertrag haben.OGH 3 Ob 1/94, 19.06.1996
- Da der Anspruch auf Ersatz des für den Minderjährigen geleisteten Unterhaltes gemäß § 1042 ABGB aus einem anderen Sachverhalt abgeleitet wird als der auf Herausgabe der Familienbeihilfe, ist ein Zusammenhang dieser Ansprüche gemäß § 55 Abs 1 Z 1 JN zu verneinen.OGH 9 Ob 713/91, 23.10.1991
- Hier: WettbewerbsverstoßOGH 4 Ob 109/88, 24.01.1989
- Gleichartige Geschäfte unter Zugrundelegung gleicher Vertragsbestimmungen (hier: Leasingverträge) stehen untereinander nur in einem wirtschaftlichen, aber deshalb noch nicht in einem rechtlichen Zusammenhang.OGH 6 Ob 575/86, 22.03.1988
- In einem tatsächlichen Zusammenhang stehen Klagsansprüche, die aus demselben Klagssachverhalten abzuleiten sind. Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten Ansprüche entscheiden zu können, ohne dass noch ein ergänzendes Sachvorbringen erforderlich wäre.OGH 7 Ob 44/84, 17.01.1985
- Zusammenhang bei Herleitung aus einem unter einem gleichen rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilenden Lebenssachverhalt, weiters wenn beide Ansprüche einander bedingen.OGH 4 Ob 190/82, 18.10.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 104.
- OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 264/22p, 27.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 226/22z, 27.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/22v, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 154/20p, 07.10.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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Nein. Erbringen Sie mehrere gleichartige Leistungen aufgrund verschiedener Aufträge, werden diese Forderungen für den Streitwert nicht zusammengerechnet. Daran ändert auch eine ständige Geschäftsverbindung mit immer denselben Geschäftsbedingungen nichts.
Forderung und Gegenforderung hängen rechtlich zusammen, wenn sie aus demselben Vertrag, derselben gesetzlichen Vorschrift, demselben Rechtsverhältnis oder demselben Lebenssachverhalt stammen. Dieser muss dann nach demselben rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilen sein.