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Werden meine Forderungen aus einem einzigen Vertrag zusammengezählt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Konsument
Ja. Stammen Ihre Forderungen aus demselben Vertrag oder aus derselben Gesetzesbestimmung, hängen sie rechtlich zusammen und werden zusammengerechnet. Auch ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang spricht in der Regel dafür. Bloß gleichartige Verträge genügen dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (104 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche insbesondere, wenn sie aus einer Gesetzesvorschrift oder aus einem einheitlichen Rechtsgeschäft zB aus einem einheitlichen Liefervertrag abgeleitet werden. Ein rechtlicher, zumindest aber ein tatsächlicher Zusammenhang mehrerer Ansprüche wird in der Regel auch bei einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Ansprüche bestehen (Fasching I/344, SZ 47/13).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 31 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 104.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zusammenrechnung bei mehreren Aufträgen

Nein. Erbringen Sie mehrere gleichartige Leistungen aufgrund verschiedener Aufträge, werden diese Forderungen für den Streitwert nicht zusammengerechnet. Daran ändert auch eine ständige Geschäftsverbindung mit immer denselben Geschäftsbedingungen nichts.

günstig für Beklagter Wann Forderungen rechtlich zusammenhängen

Forderung und Gegenforderung hängen rechtlich zusammen, wenn sie aus demselben Vertrag, derselben gesetzlichen Vorschrift, demselben Rechtsverhältnis oder demselben Lebenssachverhalt stammen. Dieser muss dann nach demselben rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilen sein.

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