Kann ich meine Aufrechnung wieder zurücknehmen?
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Eine außergerichtliche Aufrechnung ist eine Erklärung an den Gegner, die auch stillschweigend erfolgen kann. Sie können sie nicht beliebig widerrufen. Anfechten können Sie sie nur, wenn ein Willensmangel vorlag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die außergerichtliche Aufrechnungshandlung ist eine an den Gegner gerichtete ausdrücklich oder stillschweigende Aufrechnungserklärung, die dem materiellen Recht unterliegt und daher nicht beliebig widerrufbar, wohl aber wegen Willensmängel anfechtbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kläger ziehen in einem Schriftsatz im dritten Rechtsgang die von ihnen nicht mehr bekämpfte Gegenforderung von der Klageforderung ab - darin ist eine stillschweigende Tilgungserklärung zu erblicken.OGH 3 Ob 82/08t, 11.07.2008
- Eine stillschweigende Aufrechnungserklärung ist zulässig.OGH 8 Ob 10/04k, 29.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 36/24s, 30.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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