Zum Inhalt springen

Kann ich meine Kündigung oder Aufrechnung wieder zurücknehmen?

günstig für Erklärungsempfänger betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer, Käufer
Erklärungen, mit denen Sie ein Rechtsverhältnis einseitig gestalten, werden wirksam, sobald sie beim Empfänger angekommen sind, und sind damit verbraucht. Zurücknehmen können Sie sie nicht mehr. Nur wenn Ihr Wille fehlerhaft gebildet war, können Sie die Erklärung anfechten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein Gestaltungsrecht wird regelmäßig durch formlose empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt, wird mit deren Zugang an den Empfänger wirksam und erlischt mit seiner Ausübung. Es ist unwiderruflich, aber wegen Willensmängeln anfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Einseitige Gestaltungsrechte
Verfahrensrecht · Rücknahme von Prozesserklärungen
Arbeitsrecht · Widerruf einer Auflösungserklärung
Vertragsrecht · Widerruf der Aufrechnungserklärung
Vertragsrecht · Wirksamkeit des Vertragsrücktritts