Verjährt auch der Unterhalt, der mir im Urteil zugesprochen wurde?
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Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die für die Vergangenheit zuerkannten Beträge gilt also die 30-jährige Verjährungsfrist für Judikatschulden iSd § 1478 ABGB, für die in Zukunft fällig werdenden Leistungen aber die an sich für die Verjährung des Anspruchs im Gesetz vorgesehene kurze Frist.OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Unterhaltsansprüche können grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. Für sie gilt die allgemeine Verjährung für rückständige jährliche Leistungen; die besondere Frist des Eherechts wird darauf nicht sinngemäß angewendet.
Ja. Rückständiger Geldunterhalt ist eine Geldforderung wie jede andere. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht rechtzeitig, schuldet er Ihnen dafür auch Verzugszinsen. Das gilt ebenso für vorläufig festgesetzten Unterhalt.