Zum Inhalt springen

Verjährt auch der Unterhalt, der mir im Urteil zugesprochen wurde?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Ja. Unterhaltsbeträge, die Ihnen für die Zukunft zugesprochen wurden, verfallen jeweils drei Jahre nach ihrer Fälligkeit, samt den Verzugszinsen. Für die bereits für die Vergangenheit zuerkannten Beträge gilt dagegen die lange Frist von dreißig Jahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1994)

Für die Zukunft zugesprochene Unterhaltsbeträge (samt allfälligen Verzugszinsen als Nebenforderungen) verjähren innerhalb von drei Jahren ab Fälligkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt für die Vergangenheit und Verjährung

Unterhaltsansprüche können grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. Für sie gilt die allgemeine Verjährung für rückständige jährliche Leistungen; die besondere Frist des Eherechts wird darauf nicht sinngemäß angewendet.

günstig für Unterhaltsberechtigter Zinsen bei rückständigem Unterhalt

Ja. Rückständiger Geldunterhalt ist eine Geldforderung wie jede andere. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht rechtzeitig, schuldet er Ihnen dafür auch Verzugszinsen. Das gilt ebenso für vorläufig festgesetzten Unterhalt.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Verjährung von Unterhaltsansprüchen
Familienrecht · Verjährung der Unterhaltsrückforderung
Vertragsrecht · Wiederkehrende Leistungen und Verjährung
Familienrecht · Unterhalt für die Vergangenheit nach der Scheidung