Kann ich verlangen, dass der Schuldner sein Vermögen offenlegt?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Erben
Die Klage auf eidliche Angabe des Vermögens dient dazu, weiteres Vermögen zu ermitteln, von dem nicht bekannt ist, ob es überhaupt vorhanden ist. Wer einzelne Vermögensteile nicht kennt und nicht behaupten kann, dass etwas verschwiegen oder verheimlicht wurde, kann sie nicht begehren. Sie dient auch nicht dazu, den unbekannten Aufenthaltsort eines bereits bekannten Vermögensstücks zu ermitteln.
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Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Wer einzelne Teile des Vermögens nicht kennt und nicht behaupten kann, daß andere Vermögensstücke verschwiegen oder verheimlicht wurden, kann die eidliche Angabe des Vermögens nicht begehren, weil die Klage nur dem Zweck der Ermittlung weiteren Vermögens, dessen Vorhandensein nicht bekannt ist, aber nicht zum Zweck, den unbekannten Aufenthaltsort eines bereits bekannten Vermögensstückes zu ermitteln, dient.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 89/24i, 27.05.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IB
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