Wann muss der Gegner sein Vermögen unter Eid angeben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Einblick in die finanzielle Gebarung des Erblassers und Angabe sämtlicher ihr bekannter Vermögenswerte des Erblassers durch die Beklagte.OGH 2 Ob 83/22b, 27.06.2022
- Art XLII Abs 1 2. Fall EGZPO bezieht sich nicht nur auf denjenigen, der verschweigt oder verheimlicht, sondern ausdrücklich auch auf denjenigen, der davon nur vermutlich Kenntnis hat. Der Anspruch richtet sich daher auch gegen dritte Mitwisser, auch wenn sie selbst nicht aktiv an der Verheimlichung beteiligt waren.OGH 6 Ob 147/20s, 15.09.2020
- Eine bloße Verweigerung der Auskunft oder ein sonst passives Verhalten erfüllt den Tatbestand des Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO nicht.OGH 8 Ob 55/13s, 28.10.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 1 Ob 124/25d, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IB
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch auf Angabe des Vermögens und den Eid darüber steht auf eigenen Beinen. Liegen seine Voraussetzungen vor, besteht er auch dann, wenn den Gegner sonst keine Pflicht zur Auskunft trifft.
Ob die Gegenseite Vermögen und Schulden angeben oder Rechnung legen muss, richtet sich allein nach dem Rechtsverhältnis, auf das Sie Ihre Klage stützen. Diese Pflicht kann sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben oder aus einer Vereinbarung mit Ihnen, auch aus der Natur Ihrer Beziehung.