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Kann ich zuerst Auskunft verlangen, um den Schaden zu beziffern?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Unternehmer
Eine Klage auf eidliche Angabe des Vermögens dürfen Sie nicht dazu verwenden, eine Schadenersatzklage vorzubereiten oder die Höhe Ihres Schadens zu ermitteln. Für diesen Zweck ist sie unzulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Eine Klage nach Art XLII EGZPO ist zur Vorbereitung einer Schadenersatzklage und zur Bezifferung des Schadens unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IA

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Rechnungslegung und späteres Zahlungsbegehren

Ja. Sie können nicht nur die Angabe des Vermögens verlangen, sondern ebenso eine Rechnungslegung, und die genaue Höhe Ihrer Forderung vorerst offenlassen. Sobald sich der Betrag aus der gelegten Rechnung ergibt, nennen Sie ihn im fortgesetzten Verfahren.

günstig für Kläger Klage ohne bekannten Betrag

Ja. Wissen Sie noch nicht, was Ihnen die Gegenseite schuldet, können Sie sich diese Kenntnis in einem einzigen Verfahren verschaffen und in demselben Verfahren auch die Leistung verlangen. Das kommt etwa beim Pflichtteil vor.

Verwandte Fragen

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Verfahrensrecht · Auskunft über verheimlichtes Vermögen
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