Wann entscheidet das Gericht über mein Geld?
betrifft Kläger, Beklagte, Erben, Unternehmer
Erst nachdem die Entscheidung über die Auskunft oder die Rechnungslegung rechtskräftig geworden ist. Wird darüber hinaus gleich über die noch unbestimmte Zahlung entschieden, ist dieser Ausspruch ersatzlos aufzuheben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Über das Leistungsbegehren ist erst nach Rechtskraft der Entscheidung über das Manifestationsbegehren zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wurde nicht nur über das Rechnungslegungsbegehren, sondern auch über das unbestimmte Leistungsbegehren entschieden, liegt ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 226 Abs 1 ZPO und somit ein Verfahrensmangel aber keine Nichtigkeit vor. Der Ausspruch über dieses Leistungsbegehrens ist ersatzlos aufzuheben.OGH 14 Ob 19/86, 04.03.1986
- "Tiere mit Herz".OGH 4 Ob 302/86, 04.02.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 4 Ob 243/17i, 21.03.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IJ
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