Muss ich bei einer Stufenklage erst ein Teilurteil abwarten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da die Konkretisierung des Leistungsbegehrens daher im Rahmen der Stufenklage vorgesehen und überdies jederzeit zulässig ist, ist die ziffernmäßige Angabe des Leistungsbegehrens keine Klagsänderung im Sinne des § 235 ZPO.OGH 9 ObA 27/90, 31.01.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 243/17i, 21.03.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IJ
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie eine Klage auf eidliche Angabe des Vermögens mit einem noch unbestimmten Zahlungsbegehren verbunden und wird die Auskunft abgewiesen, wird gleichzeitig auch das unbestimmte Zahlungsbegehren abgewiesen. Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren ausdrücklich auf die Auskunft eingeschränkt worden war.
Hängt die Gegenforderung der beklagten Partei rechtlich mit der Klagsforderung zusammen, darf das Gericht sie nicht vorab mit einem Teilurteil zur Zahlung verpflichten. Einen Teil der Klage, den es für unberechtigt hält, kann das Gericht dagegen stets mit Teilurteil abweisen.