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Muss ich bei einer Stufenklage erst ein Teilurteil abwarten?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Erben, Arbeitnehmer, Unternehmer
Nein. Sie müssen nicht warten, bis über Ihr Auskunftsbegehren rechtskräftig entschieden und die Auskunft erteilt ist. Sie dürfen Ihr Zahlungs- oder Herausgabebegehren auch schon früher der Höhe nach festlegen; das gilt nicht als Änderung der Klage.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Der Umstellung eines bloßen Manifestationsbegehrens (Abs 1) auf ein Herausgabebegehren oder Zahlungsbegehren braucht nicht ein dem Manifestationsbegehren stattgebendes rechtskräftiges Teilurteil und dessen (freiwillige oder exekutive erzwungene) Erfüllung voranzugehen; Art XLII behält zwar dem Stufenkläger die bestimmte Angabe der begehrten Leistung bis zur eidlichen Angabe durch den Gegner vor was aber nicht besagt, daß diese Präzisierung nicht auch schon früher geschehen könnte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IJ

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Abweisung der Stufenklage

Haben Sie eine Klage auf eidliche Angabe des Vermögens mit einem noch unbestimmten Zahlungsbegehren verbunden und wird die Auskunft abgewiesen, wird gleichzeitig auch das unbestimmte Zahlungsbegehren abgewiesen. Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren ausdrücklich auf die Auskunft eingeschränkt worden war.

günstig für Beklagter Teilurteil bei zusammenhängender Gegenforderung

Hängt die Gegenforderung der beklagten Partei rechtlich mit der Klagsforderung zusammen, darf das Gericht sie nicht vorab mit einem Teilurteil zur Zahlung verpflichten. Einen Teil der Klage, den es für unberechtigt hält, kann das Gericht dagegen stets mit Teilurteil abweisen.

Verwandte Fragen

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