Zum Inhalt springen

Was bringt mir ein Urteil, das nur zur Abrechnung verpflichtet?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Erben, Gesellschafter, Unternehmer
Das Gericht führt das Verfahren über die Rechnungslegung getrennt vom Verfahren über die Zahlung und entscheidet zuerst mit einem Teilurteil über die Abrechnung. Dieses rechtskräftige Teilurteil verhindert nur, dass über den bereits entschiedenen Punkt noch einmal verhandelt wird. Über das neue Zahlungsbegehren aus demselben Sachverhalt und die dazu erhobenen Einwendungen darf weiter verhandelt und entschieden werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Das Gericht hat das Verfahren über den Rechnungslegungsanspruch (Manifestationsverfahren) vom Verfahren über den Leistungsanspruch getrennt zu führen und ein Teilurteil über den erstgenannten Anspruch zu fällen. Die Bindungswirkung betreffend das rechtskräftige Teilurteil schließt aber nur die Verhandlung, Beweisaufnahme und neuerliche Prüfung des bereits rechtskräftig entschiedenen Klagsanspruches aus, nicht aber die Verhandlung und Entscheidung über das neue, im selben rechtserzeugenden Sachverhalt wurzelnde Leistungsbegehren und die nur dazu erhobenen Einwendungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Teilurteil bei zusammenhängender Gegenforderung

Hängt die Gegenforderung der beklagten Partei rechtlich mit der Klagsforderung zusammen, darf das Gericht sie nicht vorab mit einem Teilurteil zur Zahlung verpflichten. Einen Teil der Klage, den es für unberechtigt hält, kann das Gericht dagegen stets mit Teilurteil abweisen.

günstig für Beklagter Rechnungslegung und Zahlungsanspruch

Ja. Eine Rechnungslegung können Sie nur verlangen, soweit sich aus Ihrem Vorbringen und dem festgestellten Sachverhalt ergibt, dass Ihnen die zu beziffernde Zahlung dem Grunde nach zusteht. Für Ansprüche, die sich daraus nicht ableiten lassen, gibt es keine Rechnungslegung.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Gemeinsame Entscheidung über Abrechnung und Zahlung
Verfahrensrecht · Ablauf der Stufenklage
Verfahrensrecht · Reihenfolge bei der Stufenklage
Verfahrensrecht · Stufenklage und Bezifferung
Wohnungseigentum · Keine Teilentscheidung über die Rechnungslegung