Was bringt mir ein Urteil, das nur zur Abrechnung verpflichtet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Stufenklage kann dogmatisch als objektive Klagehäufung im Sinne des § 227 ZPO verstanden werden, bei der beide Ansprüche den Streitgegenstand bilden und zugleich streitanhängig werden.OGH 9 ObA 20/21p, 29.04.2021
- Bei der Stufenklage handelt es sich um die Möglichkeit, eine Klage auf Leistung mit einer Klage gemäß Art XLII Abs 1 EGZPO zu verbinden, wobei die bestimmte Angabe der begehrten Leistung vorbehalten werden kann, bis die eidliche Angabe über das Vermögen gemacht worden ist.OGH 9 ObA 20/21p, 29.04.2021
- Wurde nicht nur über das Rechnungslegungsbegehrens, sondern sofort auch über das unbestimmte Leistungsbegehrens entschieden, liegt ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 226 Abs 1 ZPO und somit ein Verfahrensmangel aber keine Nichtigkeit vor. Der Ausspruch über dieses Leistungsbegehren ist ersatzlos aufzuheben.OGH 14 Ob 19/86, 04.03.1986
- "Tiere mit Herz"OGH 4 Ob 302/86, 04.02.1986
- Hier: Bestätigung durch OGH als TeilurteilOGH 6 Ob 696/84, 14.02.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 23.
- OGH 4 Ob 188/25p, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 20/21p, 29.04.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 25/20t, 03.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 243/17i, 21.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 83/17x, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 95/15h, 24.06.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hängt die Gegenforderung der beklagten Partei rechtlich mit der Klagsforderung zusammen, darf das Gericht sie nicht vorab mit einem Teilurteil zur Zahlung verpflichten. Einen Teil der Klage, den es für unberechtigt hält, kann das Gericht dagegen stets mit Teilurteil abweisen.
Ja. Eine Rechnungslegung können Sie nur verlangen, soweit sich aus Ihrem Vorbringen und dem festgestellten Sachverhalt ergibt, dass Ihnen die zu beziffernde Zahlung dem Grunde nach zusteht. Für Ansprüche, die sich daraus nicht ableiten lassen, gibt es keine Rechnungslegung.