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Kann ich ein Konsulat oder ein Amt direkt klagen?

betrifft Kläger, Behörden, Staaten, Unternehmer
Nein. Behörden und Ämtern kommt keine Fähigkeit zu, Partei eines Zivilverfahrens zu sein. Klagen können Sie nur den dahinterstehenden Staat, etwa die Republik Italien.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Das "italienische Verbindungsamt" (Generalkonsulat) in Innsbruck ist nicht parteifähig, da Behörden und Ämtern keine Parteifähigkeit zukommt. Als Partei könnte nur die Republik Italien auftreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035329 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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