Kann ich einer ausländischen Botschaft die Wohnung aufkündigen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- "Botschaft" = AusfolgescheineOGH 4 Ob 359/81, 19.05.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 94/21s, 05.08.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine außergerichtliche Aufkündigung ist eine einseitige Erklärung; sie wirkt, sobald sie beim anderen ankommt, und braucht keine Annahme. Nur eine gerichtliche Aufkündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden.
Nicht unbedingt. Eine unrichtige oder ungenaue Bezeichnung des Mietobjekts in der gerichtlichen Aufkündigung kann nachträglich richtiggestellt werden, sogar noch nach Ihren Einwendungen. Voraussetzung ist, dass Sie von Anfang an nicht zweifeln konnten, welches Objekt gemeint war.