Kann ich ein Amt oder eine Behörde direkt klagen?
betrifft Kläger, Beklagter, Bürger, Unternehmer
Behörden und Ämter von Bund, Land oder Gemeinde können vor Gericht nicht selbst als Partei auftreten. Eine Klage muss sich daher gegen die dahinterstehende Gebietskörperschaft richten und nicht gegen die Behörde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 18.12.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Behörden und Ämter von Gebietskörperschaften sind nicht parteifähig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 161/06g, 21.12.2006
- Es ist daher offenkundig, daß lediglich eine in jeder Lage des Verfahrens der Richtigstellung zugänglich verfehlte Bezeichnung der Prozeßpartei vorliegt, wenn anstelle des Rechtsträgers dessen Amt oder Behörde geklagt wird.OGH 5 Ob 555/81, 28.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 9 ObA 60/23y, 18.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 35/22f, 30.03.2022
- OGH 9 ObA 124/18b, 27.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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