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Kann ich einen fremden Staat als Arbeitgeber hier klagen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Botschaftsbedienstete, Kläger, Unternehmer
Ja, aber nur, wenn der Staat wie eine Privatperson gehandelt hat; für hoheitliches Handeln kann er bei uns nicht belangt werden. Seit 2025 kommt es bei Klagen von Arbeitnehmern zusätzlich darauf an, welchem Zweck die Arbeit diente: War sie hoheitlicher Art, bleibt der Staat geschützt. Bis dahin genügte es nach dem Rechtssatz, dass Sie die Arbeit im Inland erbracht haben.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 8 ObA 56/24d, 27.02.2025 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Ausländische Staaten sind nach Völkerrecht nur insoweit von der Gerichtsbarkeit der inländischen Gerichte eximiert, als es sich um Akte handelt, die sie in Ausübung der ihnen zustehenden Hoheitsgewalt vorgenommen haben. Auch nach innerstaatlichem Recht sind ausländische Staaten in allen Rechtsstreitigkeiten aus Privatrechtsverhältnissen der inländischen Gerichtsbarkeit unterworfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 27 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Genannte Normen

EGJN ArtIX

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsschutz bei Auslandsbezug

Ja. Unterliegt Ihr Dienstverhältnis österreichischem Vertragsrecht, ist auch der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar. Er setzt aber voraus, dass ein in Österreich gelegener Betrieb vorhanden ist, und zwar auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.

günstig für Arbeitgeber Gerichte und innerkirchliche Angelegenheiten

Die staatlichen Gerichte dürfen in den innerkirchlichen Bereich nicht eingreifen. Bei Streit über ein Dienstverhältnis bleiben daher Fragen wie die Gültigkeit einer Amtsenthebung, einer Pensionierung, einer Disziplinarstrafe oder einer Versetzung außer Betracht. Über den übrigen Teil darf das Gericht entscheiden.

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