Kann ich einen fremden Staat als Arbeitgeber hier klagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Planungsarbeiten für den Umbau eines Botschaftsgebäudes.OGH 6 Nc 32/19m, 09.12.2019
- Art 11 Abs 1 und Abs 2 lit a des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit stellt kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht dar und ist bei der Prüfung der Immunität des Staates bei Klagen von Arbeitnehmern zu beachten. Es kommt daher – im Abkehr von der bisherigen Judikatur – nicht mehr ausschließlich auf die Natur des Rechtsgeschäfts, die Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern auch auf den Zweck der Arbeit, das Vorliegen einer hoheitlichen Tätigkeit an.OGH 9 ObA 37/19k, 28.11.2019
- Bei der Gründung einer Handelsgesellschaft und der Übertragung von Vermögen sowie von Rechten und Pflichten, die bisher einem anderen Rechtsträger zugeordnet waren, auf die neu gegründete Gesellschaft handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang, der nicht notwendigerweise die Wahrnehmung hoheitlicher Sonderbefugnisse voraussetzt, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden Regeln abweichen.OGH 4 Ob 88/18x, 11.06.2018
- Hier: Keine inländische Gerichtsbarkeit für eine Schadenersatzklage gegen die Schweizerische Nationalbank wegen ihrer Informationspolitik im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Mindestwechselkurses (so schon 8 Ob 68/16g).OGH 7 Ob 63/16i, 28.09.2016
- Allgemein sind als acta iure gestionis all jene Akte anzusehen, die auch ein Privatrechtssubjekt, und zwar ohne Unterschied in den Wirkungen und Konsequenzen, gleichermaßen vornehmen könnte.OGH 8 Ob 68/16g, 17.08.2016
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- Hier: Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG.OGH 5 Ob 103/14d, 23.10.2014
- Hier: Differenzierung verschiedener Anspruchsgrundlagen. Immunität Griechenlands betreffend Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes des griechischen Umschuldungsgesetzes gegen höherrangiges Recht. Keine Immunität für vertragliche Ansprüche aus der Emission von Staatsanleihen.OGH 4 Ob 227/13f, 20.05.2014
- Nichts anderes kann für die allein privatrechtlich zu beurteilende Frage der Rückforderung der vom Dienstnehmer (zunächst) allein getragenen Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung gelten.OGH 7 Ob 28/12m, 19.12.2012
- Keine Änderung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze durch den Vertrag von Lissabon.OGH 1 Ob 237/11a, 24.11.2011
- Provisionsansprüche aus einem Maklervertrag, mit welchem der Abschluss eines Kaufvertrags über die der Einrichtung der inländischen diplomatischen Vertretung eines Staats dienen sollenden Grundstücke vermittelt wurde, beruhen jedenfalls auf privatrechtsgeschäftlichem Handeln des ausländischen Staats.OGH 2 Ob 32/08g, 24.09.2008
- Die Beurteilung, ob ein Akt hoheitlich oder privatrechtsgeschäftlich zu qualifizieren ist, richtet sich hiebei nicht nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht, sondern nach allgemeinem Völkerrecht.OGH 2 Ob 32/08g, 24.09.2008
- Hier: Bewirtschaftung des Staatswaldes als Privatwirtschaftsverwaltung.OGH 16 Ok 3/08, 16.07.2008
- Von der Immunität der internationalen Organisationen ist aber diejenige ihrer Organe, ihrer Beamten und der Vertreter der Mitgliedstaaten bei internationalen Organisationen zu unterscheiden.OGH 6 Ob 150/05k, 01.12.2005
- Die Immunität von internationalen Organisationen ist als absolut anzusehen.OGH 6 Ob 150/05k, 01.12.2005
- Hier: Mangelnde inländische Gerichtsbarkeit für Gebühren für die Landung von Militärflugzeugen der beklagten Partei auf dem Flughafen im Rahmen der NATO.OGH 2 Ob 156/03k, 28.08.2003
- Mangels eines diese Frage regelnden Abkommens zwischen Österreich und der beklagten Partei steht nur mehr der diplomatische Weg offen. Die von der Klägerin im Sinn des § 121 Abs 2 ZPO begehrte Zustellung der Klage an die beklagte Partei im Wege der öffentlichen Bekanntmachung oder durch Kuratorbestellung unterläuft die Berufung der beklagten Partei auf die diplomatische Immunität. Ein Vorgehen nach dieser gesetzlichen Bestimmung kommt daher gerade hier nicht in Betracht.OGH 9 ObA 14/03d, 07.05.2003
- Die Weigerung des beklagten Staates (hier: USA), dem Rechtshilfeersuchen um Zustellung von Klage und Ladung nachzukommen, ist dem Hoheitsbereich (Staatenimmunität) zuzuordnen, weshalb eine Vorgangsweise nach § 20 ZustG nicht in Betracht kommt.OGH 8 ObA 201/00t, 11.06.2001
- Ob und unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Staat vor einem inländischen Gericht geklagt werden kann, wird durch verschiedene Normen des Völkergewohnheitsrechts und des Völkervertragsrechts geregelt.OGH 4 Ob 97/01w, 14.05.2001
- Hier: SchadenersatzanspruchOGH 1 Ob 28/92, 15.09.1992
- Der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit, wozu auch die von der beklagten Partei erhobene Einrede der Immunität gehört, ist in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.OGH 9 ObA 244/90, 21.11.1990
- Handelt hingegen ein ausländischer Staat etwa bei Abschluss eines Arbeitsvertrages über im Inland zu leistende Arbeit als Privatrechtsträger, kann er auch im Inland aus diesem Arbeitsverhältnis belangt werden, wobei nicht auf den Zweck der Arbeiten, sondern auf die Erbringung der Arbeitsleistungen an sich abzustellen ist. Hinsichtlich der acta iure gestionis besteht für ausländische Staaten keine Exemption.OGH 9 ObA 170/89, 14.06.1989
- Forderungen einem laufenden allgemeinen Bankkonto der Vertretungsbehörde eines fremden Staates im Inland, das (auch) zur Deckung der Ausgaben und Kosten der Vertretungsbehörde bestimmt ist, unterliegen der Zwangsvollstreckung im Inland ohne Zustimmung des fremden Staates nicht.OGH 3 Ob 38/86, 30.04.1986
- Betreffend eine Klage gegen die USA wegen Kfz - Unfall eines Diplomaten.OGH 2 Ob 243/60, 10.02.1961
- Betreffend eine Klage gegen das Deutsche Reich (Deutsche Reichsbahn) wegen Schadenersatz aus einem Unfall.OGH 2 Ob 448/50, 05.07.1950
- Betrifft eine Klage gegen Deutsche Reichsbahn wegen Schadenersatz aus Unfall.OGH 2 Ob 21/48, 30.06.1950
- Betreffend eine Klage gemäß §§ 1036, 1037 ABGB gegen das Deutsche Reich als bücherliche Eigentümer einer Liegenschaft in Österreich.OGH 1 Ob 130/50, 07.06.1950
- Betreffend eine Klage gegen das Deutsche Reich aus einem Bewachungsvertrag.OGH 1 Ob 622/49, 17.05.1950
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 34.
- OGH 8 ObA 56/24d, 27.02.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGJN ArtIX
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Unterliegt Ihr Dienstverhältnis österreichischem Vertragsrecht, ist auch der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar. Er setzt aber voraus, dass ein in Österreich gelegener Betrieb vorhanden ist, und zwar auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.
Die staatlichen Gerichte dürfen in den innerkirchlichen Bereich nicht eingreifen. Bei Streit über ein Dienstverhältnis bleiben daher Fragen wie die Gültigkeit einer Amtsenthebung, einer Pensionierung, einer Disziplinarstrafe oder einer Versetzung außer Betracht. Über den übrigen Teil darf das Gericht entscheiden.