Muss mein Partner die Abrechnung eidlich bestätigen?
günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftspartner, Unternehmer
Führt bei einer Gelegenheitsgesellschaft ein Beteiligter die Geschäfte und legt darüber Rechnung, kann er dazu verhalten werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Verwaltungsrechnung vor Gericht mit einem Eid zu bekräftigen.
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Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1923)
Der geschäftsführende Gesellschafter einer Gelegenheitsgesellschaft kann zur Eidesleistung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelegten Verwaltungsrechnung verhalten werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 126/24h, 03.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IJ
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