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Kann ich vom Hausverwalter eine ordentliche Abrechnung verlangen?

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Ja. Der Hausverwalter muss ordentlich Rechnung legen und Ihnen eine richtig zusammengestellte, formell vollständige Abrechnung vorlegen. Erfüllt er das nicht, können Sie diesen Anspruch mit einer Klage bei Gericht durchsetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

§ 837 und § 1012 ABGB verpflichten den Hausverwalter auch zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Diese Verpflichtung ist auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Der Anspruch des Auftraggebers auf eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Abrechnung ist im Prozeßweg erzwingbar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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