Wann muss mir mein Vertragspartner Rechnung über sein Handeln legen?
günstig für Berechtigter betrifft Auftraggeber, Beauftragte, Gesellschafter, Unternehmer
Eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht überall dort, wo es das Wesen des Vertragsverhältnisses mit sich bringt, dass Sie entschuldbar nicht wissen, ob und in welchem Umfang etwas vorhanden ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der andere die Auskunft leicht geben kann und ihm das nach Treu und Glauben auch zumutbar ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Bei Vertragsverhältnissen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungslegung insbesondere überall dort, wo es das Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang des Vermögens im Ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschwer eine solche Auskunft zu erteilen, und diese Auskunft dem Verpflichteten überdies nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auch zugemutet werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertraglicher Auskunftsanspruch des Kunden gegenüber der Bank hinsichtlich Kleinbetragssparbüchern.OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023
- Hier: Rechnungslegungspflicht nach § 1198 ABGB aF (noch vor dem GesbR-Reformgesetz BGBl I 2014/83).OGH 1 Ob 219/15k, 24.11.2015
- Hier: Auskunftsanspruch des Überwachten gegenüber der Detektei auf Bekanntgabe der Daten ihres Auftraggebers verneint.OGH 3 Ob 197/13m, 22.01.2014
- Hier: Begehren auf Auskunft über die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen gestützt auf § 2a SDG. - Rechnungslegungsanspruch verneint.OGH 7 Ob 110/13x, 04.09.2013
- Hier: Baubetreuungsvertrag.OGH 10 Ob 61/12m, 26.02.2013
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Herausgabe von Patientendaten durch den Betreiber einer Privatklinik an den behandelnden Arzt und Datenschutz.OGH 5 Ob 230/10z, 26.05.2011
- Hier: Rechnungslegungspflicht des Mandanten, der mit seinem Rechtsanwalt ein Honorar in Höhe von 0,7% der Gesamtkosten des von diesem rechtlich betreuten Projekts vereinbart.OGH 4 Ob 151/07w, 02.10.2007
- Die aus dem Unterhaltsvertrag (-vergleich) abgeleitete Auskunftspflicht wird unter anderem mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und einem anders nicht zu befriedigenden Informationsbedürfnis des Unterhaltsberechtigten begründet.OGH 10 Ob 47/07w, 11.05.2007
- Hier: Preisanpassungsklausel in Gaslieferungsvertrag. - Auskunftspflicht der zur Preisanpassung berechtigten Partei über die Grundlage der vorgenommenen einseitigen Preisfestsetzung bejaht.OGH 6 Ob 234/06i, 30.11.2006
- Eine Bank ist dem Kunden gegenüber jederzeit zur Auskunft über den Stand der Konten und die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung verpflichtet.OGH 1 Ob 239/05m, 07.03.2006
- Hier: Masseverwalter hat unbefugt gemietete Sachen veräußert; er muss dem Vermieter mitteilen, an wen er verkauft hat um diesem die Klagsführung gegen den Käufer zu ermöglichen.OGH 6 Ob 261/03f, 23.09.2004
- Eine Verweigerung der Rechnungslegung käme einer Verschweigung von Vermögen im Sinn des zweiten Falls des Art XLII Abs 1 EGZPO nahe, sodass eine entsprechende Auskunftserteilung schon aus diesem Grund zumutbar ist.OGH 6 Ob 17/02x, 12.12.2002
- Hier: Teilnutzungsvertrag.OGH 2 Ob 109/01w, 16.05.2001
- Hier: Gesellschaftsfremder Geschäftsführer einer GesbR.OGH 4 Ob 382/97y, 24.02.1998
- Beim Umfang der Rechnungslegungspflicht ist im Einzelfall auf das Verkehrsübliche abzustellen.OGH 9 ObA 225/97x, 26.11.1997
- Eine Rechnungslegungspflicht besteht etwa dann, wenn der berechtigte Vertragspartner sonst seine Rechte nicht oder nicht ohne große Schwierigkeiten ausüben Könnte oder über Art und Umfang seiner Rechte oder Pflichten im Unklaren bliebe.OGH 1 Ob 635/94, 23.11.1994
- KreditvertragOGH 1 Ob 563/86, 03.09.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035050 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 43.
- OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 40/23t, 22.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 33/18m, 19.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 2/17b, 28.09.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IDa; EGZPO ArtXLII IJ
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