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Wann muss mir mein Vertragspartner Rechnung über sein Handeln legen?

günstig für Berechtigter betrifft Auftraggeber, Beauftragte, Gesellschafter, Unternehmer
Eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht überall dort, wo es das Wesen des Vertragsverhältnisses mit sich bringt, dass Sie entschuldbar nicht wissen, ob und in welchem Umfang etwas vorhanden ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der andere die Auskunft leicht geben kann und ihm das nach Treu und Glauben auch zumutbar ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Bei Vertragsverhältnissen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungslegung insbesondere überall dort, wo es das Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang des Vermögens im Ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschwer eine solche Auskunft zu erteilen, und diese Auskunft dem Verpflichteten überdies nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auch zugemutet werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035050 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 43.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IDa; EGZPO ArtXLII IJ

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