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Darf ein früherer Anwalt sich selbst vor Gericht vertreten?

günstig für Betroffener betrifft Rechtsanwälte, Prozessparteien
Ja. Wer freiwillig auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet hat, braucht in eigener Sache keinen Rechtsanwalt. Dasselbe gilt, wenn die Berechtigung aus anderen Gründen erloschen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Wer auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft freiwillig verzichtet hat, bedarf gemäß § 28 Abs 1 ZPO in eigener Sache als Partei nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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