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Darf ich als früherer Anwalt in eigener Sache selbst auftreten?

günstig für Partei betrifft Rechtsanwälte, Richter im Ruhestand, Parteien
Ja. Wer auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet hat, braucht in eigenen Angelegenheiten keinen Anwalt; dasselbe gilt für einen Richter im Ruhestand. Das Vorrecht gilt aber nur, wenn Sie selbst als Partei einschreiten, nicht, wenn Sie als Vertreter eines anderen auftreten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2004)

Hat ein Rechtsanwalt auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, bleibt er - wie ein pensionierter Richter - in eigenen Angelegenheiten von der Anwaltspflicht befreit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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