Darf sich ein Anwalt in eigener Sache auf Verjährung berufen?
günstig für Rechtsanwalt betrifft Rechtsanwalt, Mandant, Kläger
Ja. Ein Verbot, in eigener Sache die Verjährung einzuwenden, besteht nicht. Weder die Rechtsanwaltsordnung noch das Disziplinarstatut noch die Standesrichtlinien sprechen ein solches Verbot aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ein Verbot der Erhebung der Verjährungseinrede durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache ist weder im § 10 Abs 2 RAO, noch im § 2 DSt, noch auch in den §§ 2 und 3 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977) ausgesprochen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 18/20k, 27.05.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
DSt 1872 §2 A; RAO §10 Abs2
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