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Bekomme ich Kosten ersetzt, die vor der Klage entstanden?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Kosten, die Ihnen schon vor dem Prozess entstanden sind, bekommen Sie nur ersetzt, wenn Sie sie in das Kostenverzeichnis aufnehmen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Kosten nicht mehr an den Hauptanspruch gebunden sind, etwa weil die Gegenseite die Hauptforderung schon vor der Klage bezahlt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 04.06.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Vorprozessuale Kosten können nur zuerkannt werden, wenn sie in das Kostenverzeichnis aufgenommen werden, es sei denn, dass die Akzessorietät dieses Anspruches, etwa weil der Hauptanspruch vor Erhebung der Klage befriedigt wurde, nicht gegeben ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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