Bekomme ich Geld für eine Behandlung, die ich nicht mache?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Noch nicht fälliger vorschussweise begehrter Ersatz für Entfernungskosten.OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018
- Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, selbst in Vorlage zu treten, sondern kann auch einen angemessenen Vorschuss für zukünftig anfallende Kosten begehren.OGH 6 Ob 176/16z, 24.10.2016
- Aber: Die Vorschusspflicht soll dem Geschädigten den Einsatz eigenen Kapitals oder eine Kreditaufnahme ersparen. Der Vorschuss wird daher frühestens zu jener Zeit fällig, zu der der Gläubiger die Beträge zwecks Schadensbehebung benötigte.OGH 2 Ob 48/14v, 25.06.2014
- Den Geschädigten trifft eine Rechenschafts‑ bzw Rechnungslegungspflicht über die Verwendung des Vorschusses.OGH 5 Ob 94/13d, 28.08.2013
- Hier: Vorschussweises Deckungskapital für vorgesehene Sanierungsarbeiten.OGH 2 Ob 135/10g, 07.04.2011
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Dies bedeutet keineswegs, dass dieser Zuspruch dem Feststellungsbegehren für künftige Ansprüche zuzuordnen wäre. Vielmehr ist dieser Betrag dem Geschädigten, der nicht verpflichtet ist, eigenes Kapital zur Schadensbehebung einzusetzen, als - zweckgebundener und verrechenbarer, bei Zweckverfehlung auch rückforderbarer - Vorschuss zuzusprechen.OGH 2 Ob 117/09h, 28.09.2009
- Abgehen von der Zuerkennung fiktiver Heilbehandlungskosten (Operationskosten).OGH 5 Ob 50/99k, 26.05.1999
- Anders ist die Rechtslage dagegen bei Sachschäden, die jedenfalls eine reale Vermögenseinbuße verursachen. Nur bei derartigen Schäden kann der Geschädigte den Ersatz bloß fiktiver Wiederherstellungskosten beanspruchen, mag er die Schadensbehebung schließlich tatsächlich durchführen oder über den Ersatzbetrag sonstwie verfügen, ist doch dessen Verwendung allein Sache des Geschädigten.OGH 1 Ob 331/98b, 23.02.1999
- Kein Ersatz bloß fiktiver Betreuungsleistung.OGH 6 Ob 143/98t, 10.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 18.
- OGH 7 Ob 122/23a, 24.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 176/16z, 24.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1323
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Hat der Schädiger einen ersten, vorläufig geforderten Schmerzengeldbetrag sofort anerkannt, sind Sie damit nicht endgültig abgefunden. Für Schmerzen und bleibende Folgen, die erst später auftreten, können Sie weiterhin eine Abgeltung verlangen.
Ja, unter einer Bedingung. Besteht Ihr Schaden darin, dass für Sie eine Verbindlichkeit entstanden ist, geht der Anspruch grundsätzlich auf Befreiung davon. Lehnt der Schädiger den Ersatz aber ernsthaft und endgültig ab, dürfen Sie stattdessen Zahlung an sich selbst begehren.