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Bekomme ich Geld für eine Behandlung, die ich nicht mache?

günstig für Schädiger betrifft Verletzte, Geschädigte, Schädiger, Versicherung
Nein. Kosten für eine künftige Heilbehandlung können Sie nur als Vorschuss verlangen, und nur wenn Sie die Behandlung ernstlich vorhaben. Steht fest, dass die Behandlung unterbleibt, steht Ihnen dafür kein Ersatz zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Kosten einer künftigen Heilbehandlung können vom Geschädigten, der die Heilbehandlung ernstlich beabsichtigt, nur vorschussweise begehrt werden. Dem Verletzten gebührt daher kein Ersatz von Heilbehandlungskosten, wenn feststeht, dass die Heilbehandlung unterbleibt (zum Beispiel Tod der Klägerin vor Schluss der Verhandlung erster Instanz).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Nachforderung von Schmerzengeld

Ja. Hat der Schädiger einen ersten, vorläufig geforderten Schmerzengeldbetrag sofort anerkannt, sind Sie damit nicht endgültig abgefunden. Für Schmerzen und bleibende Folgen, die erst später auftreten, können Sie weiterhin eine Abgeltung verlangen.

günstig für Geschädigter Befreiung von einer Schuld oder Geld

Ja, unter einer Bedingung. Besteht Ihr Schaden darin, dass für Sie eine Verbindlichkeit entstanden ist, geht der Anspruch grundsätzlich auf Befreiung davon. Lehnt der Schädiger den Ersatz aber ernsthaft und endgültig ab, dürfen Sie stattdessen Zahlung an sich selbst begehren.

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