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Bekomme ich Kosten für Schutzmaßnahmen nach einer Drohung ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Bedrohte, Schädiger, Privatbeteiligte
Nur wenn die Maßnahmen durch einen konkret bevorstehenden und später auch eingetretenen Schaden ausgelöst wurden, etwa nach einem Hinweis auf einen drohenden Einbruch. Für allgemeine Vorsorge gegen mögliche künftige Schäden gibt es keinen Ersatz, weil der Zusammenhang mit der Tat fehlt. Eine bloß mögliche Bedrohung genügt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

1. Der Geschädigte kann grundsätzlich nicht Ersatz für vorsorgliche Maßnahmen begehren, die im Hinblick auf allfällige künftige Schadensereignisse gesetzt wurden. Ein Ersatz solcher Aufwendungen kommt nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen mangels Kausalzusammenhanges zwischen der schädigenden Tat und diesen Aufwendungen nicht in Betracht. 2. Anderes gilt, wenn Schutzmaßnahmen durch einen bevorstehenden und späterhin eintretenden konkreten Schadenstatbestand ausgelöst worden sind, so zum Beispiel wenn der Ersatzberechtigte von dritter Seite auf einen drohenden Einbruch hingewiesen wird und Vorsorge für die Verhütung beziehungsweise Aufdeckung der Straftat trifft. Eine potentielle Bedrohung, die nicht schon als aktuelle Störung eines geschützten Rechtsguts verstanden werden kann, reicht hingegen nicht aus, um einen haftungsrechtlichen Anspruch auf Gefahrbeseitigung oder auf Erstattung von Beseitigungskosten zu begründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Folgeschäden nach einer Eigentumsverletzung

Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die fremdes Eigentum schützen soll, ist nicht nur der Schaden an der Sache selbst zu ersetzen. Auch die daraus folgenden weiteren Nachteile in Ihrem Vermögen sind zu ersetzen.

günstig für Geschädigter Ersatz von Kosten der Schadensabwehr

Was Sie sinnvoll aufwenden, um einen drohenden Schaden abzuwenden, muss Ihnen derjenige ersetzen, der den Schaden verursacht hat. Ersetzt wird aber nur, was zweckmäßig war.

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