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Wie werden Anwaltskosten aufgeteilt, wenn wir gemeinsam vertreten waren?

betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Vertritt ein Anwalt mehrere Personen gemeinsam und gewinnt nur eine davon, wird angenommen, dass alle den Anwalt zu gleichen Teilen bezahlen. Nach außen kann daher jede Person nur ihren Kopfteil der gemeinsamen Kosten fordern oder muss nur diesen tragen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Bei gemeinsamer Vertretung mehrerer Personen durch einen Rechtsanwalt ist die Frage des Kostenersatzes bei Obsiegen gegenüber nur einer von diesen Personen im allgemeinen auf Grund der Annahme zu lösen, dass die Personen den Rechtsanwalt nach Kopfteilen bezahlen und sie daher nach außen nur den jeweils entfallenden Kopfteil der gemeinsamen Kosten zu beziehen oder zu fordern haben (ZBl 1915/82, 5 Ob 110/73).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035919 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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