Muss ich das ganze Anwaltshonorar zahlen, obwohl wir zwei waren?
günstig für Rechtsanwalt betrifft Auftraggeber, Vertragsparteien, Rechtsanwalt, Notar
Ja. Haben Sie einen Rechtsanwalt oder Notar gemeinsam mit jemand anderem beauftragt, haften Sie ihm gegenüber für das ganze Honorar, solange nichts anderes vereinbart wurde. Eine Abmachung darüber, wer die Kosten untereinander trägt, wirkt nur zwischen Ihnen beiden und nicht gegenüber dem Anwalt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 18.10.2021 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Solidarhaftung mehrerer Auftraggeber für Anwaltskosten, wenn sie nicht ausdrücklich oder durch konkludente Handlungen ausgeschlossen wurde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Vertragspunkt, wonach die Kosten aus der Errichtung des Vertrages allein der andere Vertragsteil ("Übernehmer") zu tragen habe, betrifft nur das Innenverhältnis der Parteien, sodaß der Auftraggeber für die Errichtungskosten desselben jedenfalls auch (und weiterhin) einzustehen hat (so schon WoBl 1995/39 samt insoweit zustimmender Glosse von Call in WoBl 1995, 92).OGH 10 Ob 1619/95, 09.01.1996
- Solidarhaftung bei gemeinsamer Erteilung von Aufträgen zur Geschäftsbesorgung sowie eines gemeinsamen Vermittlungsauftrages an einen Immobilienmakler.OGH 1 Ob 558/92, 01.04.1992
- Ob die Initiative zur Besprechung beim Notar nur von einer Partei ausgegangen ist und ob sie ihn mit der Vertretung ihrer Interessen allenfalls betraut hat, ist bedeutungslos (Honorar eines Notars).OGH 4 Ob 599/74, 22.10.1974
- Honorar eines Notars für Vertragsbesprechungen.OGH 4 Ob 542/72, 09.05.1972
- Eine gegenteilige Vereinbarung kann aus der in den Vertrag aufgenommenen Bestimmung, beide Vertragspartner sollten die Kosten der Vertragserrichtung und Durchführung je zur Hälfte tragen, nicht gesehen werden, denn diese Vereinbarung betrifft nur das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern, nicht aber gegenüber dem Rechtsanwalt.OGH 7 Ob 219/69, 17.12.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017356 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 7 Ob 146/21b, 18.10.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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