Bekomme ich Kosten ersetzt, obwohl mein Rechtsmittel erfolglos war?
betrifft Kläger, Beklagte
Ob Kosten notwendig waren, wird nach dem Zeitpunkt beurteilt, in dem Sie den Schritt gesetzt haben. Er musste damals aus objektiver Sicht erwarten lassen, dass er den Erfolg des Verfahrens fördert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Notwendigkeit von Kosten kann immer nur nach dem Zeitpunkt der Vornahme der Prozeßhandlung beurteilt werden. Diese muß nach objektiver Beurteilung eine Förderung des Prozeßerfolges erwarten lassen (hier: Kosten eines erfolglosen Rechtsmittelverfahren gegen ein stattgebendes Zwischenurteil).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Als zweckentsprechend gilt jede – verfahrensrechtlich zulässige – Aktion, die zum prozessualen Ziel der Partei führen kann; die Prozesshandlung muss nach objektiver Beurteilung eine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lassen.OGH 7 Ob 52/24h, 19.06.2024
- Hier: Notwendigkeit iSd Art 6.3. ARB 2003.OGH 7 Ob 25/24p, 06.03.2024
- Die Beurteilung, ob zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten aufgelaufen sind, ist unter Anlegung eines objektiven Maßstabs vom Standpunkt ex ante vorzunehmen.OGH 1 Ob 536/94, 29.03.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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