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Bekomme ich meine Kosten ersetzt, wenn mein Rechtsmittel scheitert?

günstig für Enteigner betrifft Enteignete, Grundeigentümer, Behörde
Nein. Im gerichtlichen Verfahren über die Höhe der Enteignungsentschädigung bekommen Sie als Enteigneter für ein erfolgloses Rechtsmittel keinen Kostenersatz. Diese Kosten tragen Sie selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Enteignungsentschädigung steht dem Enteigneten für ein erfolgloses Rechtsmittel kein Kostenersatz zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

EisbEG §30; EisbEG §44; oö JagdG §77 Abs1

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