Kann ein erfolgloses Rechtsmittel bei den Kosten trotzdem helfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Auch wenn Ihr Rechtsmittel im Ergebnis erfolglos bleibt, zählen die Kosten dafür zu den weiteren Kosten des Verfahrens, wenn es die Klärung einer weiteren Frage bewirkt hat. Über sie wird dann gemeinsam mit den übrigen Kosten am Ende entschieden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Auch wenn ein Rekurs im Endergebnis ohne Erfolg geblieben ist, sind die Rekurskosten als weitere Verfahrenskosten zu erklären, wenn das Rechtsmittel die Klärung irgendeiner weiteren Frage bewirkt hat (so schon 2 Ob 463/57 = EvBl 1958/28).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Rechtsmittel der Beklagten hat zur Klarstellung der Rechtslage beigetragen.OGH 4 Ob 91/23w, 31.05.2023
- Dringt der Kläger mit seinem berechtigten Aufhebungsantrag durch und wird die hiefür maßgebliche Rechtsfrage im Aufhebungsbeschluss des OGH abschließend entscheiden, so hat die beklagte Partei die ihr im Berufungsverfahren und Revisionsverfahren entstandenen Kosten selbst zu tragen.OGH 3 Ob 560/91, 13.11.1991
- Wenn noch nicht verlässlich erkannt werden kann, ob sich die abweichende rechtliche Beurteilung zum Vorteil oder Nachteil des Rekurswerbers wendet.OGH 3 Ob 29/81, 16.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 49.
- OGH 5 Ob 38/25m, 20.11.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 96/24v, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 118/23s, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 1/24s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 129/23s, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 171/23k, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 81/23d, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 224/21v, 23.02.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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