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Muss ich zuerst zur Behörde, bevor das Gericht entscheidet?

betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Nein. Hängt der Ausgang Ihres Prozesses von einer Frage ab, über die sonst eine Behörde entscheidet, und läuft dazu kein Verwaltungsverfahren, beurteilt das Gericht diese Frage selbst. Anders ist es nur, wenn dazu bereits eine bindende Entscheidung der Behörde vorliegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Das Gericht hat, wenn kein Verwaltungsverfahren anhängig ist, verwaltungsrechtliche Vorfragen selbst zu lösen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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