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Entscheidet über meinen Fall das Gericht oder die Behörde?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Bürger, Grundeigentümer, Behörden
Soll eine Sache ausnahmsweise nicht vor die Gerichte, sondern vor eine Behörde gehören, muss das in einem eigenen Gesetz klar und eindeutig angeordnet sein. Vorschriften, die eine Zuständigkeit der Verwaltung schaffen, dürfen nicht ausdehnend ausgelegt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Soll von der Zuständigkeit der Gerichte eine Ausnahme geschaffen werden, muss sie in dem hiefür erforderlichen "besonderen Gesetz" klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden. Eine ausdehnende Auslegung von Vorschriften, die eine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde normieren, ist unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 23 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 66.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Enge Auslegung besonderer Gerichtsstände

Der besondere Gerichtsstand ist eine Ausnahme von der Grundregel, wonach am Wohnsitz des Beklagten geklagt wird. Er ist im Zweifel eng auszulegen, vor allem zum Schutz der beklagten Partei und um weitere Ausdehnungen zu vermeiden.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Ja. Ist Ihr Klagebegehren so unbestimmt, dass daraus später nicht vollstreckt werden könnte, muss das Gericht das von sich aus aufgreifen. Der Gegner muss es nicht einwenden. Das gilt auch noch im Rechtsmittelverfahren.

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