Muss das Gericht auf die Behörde warten oder selbst entscheiden?
betrifft Kläger, Beklagter, Versicherte, Behörden
Hängt das Urteil von einer Frage ab, über die eigentlich eine Behörde zu entscheiden hätte, und liegt keine solche Entscheidung vor, löst das Gericht diese Frage selbst. Das gilt auch, wenn die Frage bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung wie einem Sozialversicherungsträger läge. Liegt bereits eine behördliche Entscheidung darüber vor, ist das Gericht daran gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.06.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Das Zivilgericht hat dann, wenn seine Entscheidung von einer Vorfrage abhängt, über welche als Hauptfrage eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hätte, eine solche Entscheidung aber nicht vorliegt, diese Vorfrage selbständig zu lösen. Dieser Grundsatz hat auch dann zu gelten, wenn die Vorfrage in einem Verfahren vor einer Körperschaft öffentlichen Rechts (hier: einem Sozialversicherungsträger) zu entscheiden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Bindung des Gerichts an Entscheidungen der Datenschutzbehörde im konkreten Fall.OGH 6 Ob 129/21w, 02.02.2022
- Zivilgerichte sind dann an die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden gebunden, wenn diese über eine im Zivilverfahren zu prüfende Vorfrage als Hauptfrage entscheiden haben.OGH 8 Ob 103/20k, 25.06.2021
- Das Gericht hat dann, wenn bloß die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen dem Verwaltungsverfahren zugewiesen ist und nicht nur an das Vorliegen des Verwaltungsbescheides als Tatbestand angeknüpft wird, die verwaltungsrechtliche Vorfrage entweder selbst oder in Bindung an einen bereits vorliegenden Bescheid der Verwaltungsbehörde zu entscheiden.OGH 8 Ob 128/09w, 22.09.2010
- Liegt kein rechtsgestaltender Gleichstellungsbescheid nach § 27a Abs 2 BAG vor, dann scheidet die Vorfragenprüfung durch das Gericht, ob die Gleichstellung im Falle eines Antrages erteilt worden wäre, aus.OGH 10 ObS 162/00x, 24.10.2000
- Hier: Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.OGH 10 ObS 162/00x, 24.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 8 Ob 103/20k, 25.06.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 176/16t, 01.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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