Beurteilt das Gericht Rechtsfragen trotz Bescheid selbst?
betrifft Hauseigentümer, Mieter, Bürger, Verfahrensparteien
Die Bindung an einen Bescheid der Behörde erstreckt sich nicht auf die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts. Solche Rechtsfragen beurteilen die Gerichte selbständig. Das gilt etwa für die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.01.2023 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Bindung an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien über die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Stadt Wien über das Ausscheiden eines Angebots in einem Vergabeverfahren.OGH 16 Ok 1/26x, 04.02.2026
- Hier: Spielstättenkonzessionen nach dem Wr VeranstaltungsG (aF).OGH 7 Ob 188/23g, 11.12.2023
- Der Zivilrichter hat den Bescheid nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und die Änderung der Rechtslage wie beispielsweise eine „Tatbestandswirkung" eines Gerichtsurteils zu berücksichtigen. Bindungswirkung entfaltet nur der Spruch rechtsgestaltender Bescheide der Verwaltungsbehörden, nicht aber die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage und die Begründung. Hier: Nur die Rechtskraft der Baubewilligung steht verbindlich fest, nicht aber die für den Rechtsstreit über die Wegeservitut maßgebliche Frage, ob das Bauwerk der vertraglich festgelegten Bauweise „E+1" entspricht.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- In der Nichtberücksichtigung des gegen den ursprünglich Beklagten ergangenen Disziplinarerkenntnisses beziehungsweise in der Nichtberücksichtigung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes über die eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde liegt weder eine Nichtigkeit noch eine unrichtige rechtliche Beurteilung.OGH 8 ObA 70/03g, 13.11.2003
- Die Frage eines für die Zuerkennung von Schadenersatz erforderlichen Verschuldens ist daher eigenständig vom Gericht zu prüfen.OGH 9 ObA 80/03k, 08.10.2003
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Soweit die Finanzbehörde die Tätigkeit des Klägers als freien, der Einkommenssteuerpflicht unterliegenden Dienstvertrag gewertet haben mag, hat sie dabei lediglich den öffentlich-rechtlichen Standpunkt beurteilt, ohne damit das ordentliche Gericht in seiner privatrechtlichen Beurteilung zu binden.OGH 9 ObA 22/01b, 14.02.2001
- Die Bindung der Gerichte an Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht deren rechtliche Beurteilung, mag sie auch auf identer Sachverhaltsgrundlage beruhen.OGH 9 ObA 287/00x, 22.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037015 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 34.
- OGH 5 Ob 103/22s, 26.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 145/17k, 20.11.2017, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 120/15k, 29.09.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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