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Darf das Gericht Fragen klären, für die eine Behörde zuständig wäre?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Grundstückseigentümer, Konsumenten
Ja. Das Zivilgericht darf über Ihren Fall entscheiden, auch wenn es dafür Vorfragen prüfen muss, über die es allein nicht entscheiden dürfte. Nur wo das Gesetz ihm die Entscheidung über eine solche Vorfrage ausdrücklich verwehrt, muss es die Entscheidung der zuständigen Behörde einholen und abwarten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Entscheidungsbefugnis des Zivilgerichtes wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß Vorfragen geprüft werden müssen, zu deren selbständiger Entscheidung nicht die Zivilgerichte zuständig sind. Nur dort, wo das Gesetz ausdrücklich auch die Entscheidung über eine solche Vorfrage verwehrt, muß die Entscheidung der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zwischenurteil über den Grund

Ein Zwischenurteil über den Grund einzelner Teilansprüche ist nur zulässig, wenn für diese Teile alle anspruchsbegründenden und alle anspruchsvernichtenden Umstände geprüft wurden. Dazu gehören neben Rechtswidrigkeit und Verschulden auch der Zusammenhang mit einer feststehenden Schadensfolge.

günstig für Beklagter Zweck des Zwischenfeststellungsantrags

Nein. Der Zwischenantrag auf Feststellung dient nicht dazu, einzelne Rechtsfragen herauszugreifen und darüber ein eigenes Urteil zu bekommen. Auch die bloße rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses, dessen Bestand gar nicht strittig ist, kann damit nicht geklärt werden.

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