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Werden wir zu einer Partei, wenn das Gericht die Verfahren verbindet?

betrifft Parteien, Kläger, Beklagte, Wohnungseigentümer
Nein. Verbindet das Gericht mehrere Verfahren, um sie gemeinsam zu verhandeln, bleiben die Sachen rechtlich getrennt. Die Beteiligten werden dadurch nicht zu Streitgenossen; das gilt auch im wohnrechtlichen Verfahren außer Streitsachen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (18 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Die Verbindung mehrerer Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung im Sinne des § 187 ZPO schafft keine Streitgenossenschaft.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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