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Werden die Ansprüche mehrerer Kläger für den Streitwert zusammengezählt?

betrifft Kläger, Beklagte, Wohnungseigentümer
Sind mehrere Personen nur formell in einem Verfahren verbunden, werden ihre Ansprüche nicht zusammengerechnet. Jeder Anspruch bleibt für sich zu betrachten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (126 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

Ansprüche von und gegen Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO sind nicht zusammenzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 27 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 126.

Im Gesetz

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