Werden die Ansprüche mehrerer Kläger für den Streitwert zusammengezählt?
betrifft Kläger, Beklagte, Wohnungseigentümer
Sind mehrere Personen nur formell in einem Verfahren verbunden, werden ihre Ansprüche nicht zusammengerechnet. Jeder Anspruch bleibt für sich zu betrachten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (126 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Ansprüche von und gegen Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO sind nicht zusammenzurechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ansprüche von mehreren Wohnungseigentümern nach § 523 ABGB gegen einen anderen Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026
- Hier: Streitgenossenschaft iSd § 11 Z 1 ZPO bei drei Beklagten, die alle Medieninhaber und Mitherausgeber derselben Druckschrift und gemeinsam Medieninhaber derselben Website und Facebookseite sein sollen.OGH 6 Ob 145/23a, 23.10.2023
- Ist in einem Verfahren Anspruchs- und gleichzeitig Parteienhäufung gegeben, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs 1 Z 1 JN zwar die gehäuften Ansprüche der betreffenden Partei zusammenzurechnen, nicht jedoch diese Ansprüche mit jenen der übrigen formellen Streitgenossen.OGH 4 Ob 97/17v, 30.05.2017
- Liegt eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO vor, kommt es selbst dann nicht zu einer Zusammenrechnung der Streitwerte, wenn die geltend gemachten Forderungen in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.OGH 4 Ob 97/17v, 30.05.2017
- Liegt eine Parteienhäufung vor, so sind gemäß § 55 Abs 1 Z 2 JN mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammenzurechnen, wenn sie von mehreren Parteien oder gegen mehrere Parteien erhoben werden, die Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO sind. Das Gesetz verlangt somit im Bereich der Parteienhäufung das Vorliegen einer materiellen Streitgenossenschaft entweder auf Klags- oder auf Beklagtenseite. Es muss somit entweder eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich des Streitgegenstands bestehen oder eine Parteienmehrheit, die aus demselben tatsächlichen Grund (allenfalls sogar solidarisch) berechtigt oder verpflichtet ist.OGH 4 Ob 97/17v, 30.05.2017
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen nach Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 125/13s, 13.02.2014
- Hier: Mehrere auf denselben Treuhandbedingungen beruhende Treuhandverhältnisse und Mitbeteiligung jedes Treugebers am Gesellschaftsanteil der Komplementärin, wer gleichartige Treuepflichten der Treuhänderin mit sich brachte. Es kann aber jedes dieser Rechtsverhältnisse ein eigenes Schicksal haben, zumal Treugeber und Treuhänder wechselseitig obligatorisch berechtigt und verpflichtet sind.OGH 6 Ob 25/08g, 21.02.2008
- Mehrere Pflichtteilsberechtigte sind formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO. Ihre Ansprüche sind nicht zusammenzurechnen.OGH 6 Ob 256/07a, 07.11.2007
- Wenngleich die vorzeitige Beendigung der Vertragsverhältnisse durch ein- und dieselbe Person mit derselben Begründung und in einer Erklärung erfolgte, ergeben sich daraus nicht zwingend gleiche Rechtsansprüche.OGH 1 Ob 264/05p, 04.04.2006
- § 55 Abs 5 JN.OGH 1 Ob 24/04t, 24.02.2004
- Hier: Ansprüche der Eigentümer von Ferienhäusern gegenüber Verwalter bei gleichartigen Verwalteraufträgen; Inkassozession ändert nichts.OGH 6 Ob 530/88, 24.03.1988
- Entgeltansprüche verschiedener Auftragnehmer gegen den gleichen Auftraggeber.OGH 8 Ob 540/85, 18.09.1985
- Mehrere gemäß §§ 1302, 896 ABGB regresspflichtiger Schädiger.OGH 8 Ob 1/85, 10.07.1985
- Hier: Anfechtungsansprüche gegen mehrere Beklagte, wenn auch die angefochtenen Schenkungen in einer Vertragsurkunde erfolgten.OGH 8 Ob 620/84, 18.04.1985
- Daran hat auch die Neufassung des § 11 Z 1 ZPO durch die ZVN 1983 nichts geändert.OGH 1 Ob 45/83, 25.01.1984
- Keine Zusammenrechnung von Todfallskosten der Erben mit vom Erblasser abgeleiteten Forderungen auf Ersatz von Schmerzengeld.OGH 8 Ob 268/81, 15.04.1982
- Mehrere Teilzessionare.OGH 1 Ob 699/79, 30.10.1979
- Auch bei Beurteilung der Zulässigkeit nach § 502 Abs 2 Z 3 ZPO.OGH 8 Ob 10/79, 10.05.1979
- Gesonderte Mietverträge.OGH 5 Ob 547/79, 20.03.1979
- Auch Bewertung durch das Berufungsgericht macht Revision nicht zulässig.OGH 1 Ob 740/77, 22.12.1977
- Mehrere Kläger, die ihre Ansprüche aus demselben Ereignis ableiten.OGH 5 Ob 536/76, 23.03.1976
- Klage der Ehegattin und des Kindes des Getöteten gemäß § 1327 ABGB.OGH 2 Ob 282/74, 28.11.1974
- Geschädigter und dessen Teilzessionar.OGH 2 Ob 69/69, 10.04.1969
- Mehrere Kläger, die bei einem Skiliftunfall verletzt wurden.OGH 2 Ob 348/64, 10.12.1964
- Oder wenn der schuldtragende Lenker im Sinne des ABGB und der Halter im Sinne des KFG gemeinsam geklagt werden.OGH 2 Ob 167/55, 18.05.1955
- Oder wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche aus dem gleichen Unfallsereignis ableiten (minderjährige Kinder des Getöteten).OGH 2 Ob 20/53, 13.05.1953
- Wenn mehrere Dienstnehmer den gemeinsamen Dienstgeber mit gemeinsamer Klage auf Zahlung von Bezügen klagen.OGH 4 Ob 13/48, 21.09.1948
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 126.
- OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 72/25m, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 15/24b, 23.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 42/24a, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 201/21a, 22.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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