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Gelten verbundene Verfahren beim Rechtsmittel als eine einzige Sache?

betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter
Nein. Verhandelt das Gericht zwei Verfahren gemeinsam, bleiben es rechtlich zwei getrennte Sachen. Ob Sie ein Rechtsmittel erheben dürfen, wird deshalb für jeden Anspruch gesondert geprüft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (119 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Eine Prozessverbindung nach § 187 ZPO verbindet nur die Verhandlungen, nicht aber die Rechtssachen zu einer Einheit. Eine solche Verbindung ist daher für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung. Diese Zulässigkeit ist vielmehr für jeden einzelnen Anspruch abgesondert zu prüfen (Mietzinsklage und Räumungsklage nach § 1118 ABGB).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 21 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 119.

Im Gesetz

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