Gelten verbundene Verfahren beim Rechtsmittel als eine einzige Sache?
betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter
Nein. Verhandelt das Gericht zwei Verfahren gemeinsam, bleiben es rechtlich zwei getrennte Sachen. Ob Sie ein Rechtsmittel erheben dürfen, wird deshalb für jeden Anspruch gesondert geprüft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (119 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Eine Prozessverbindung nach § 187 ZPO verbindet nur die Verhandlungen, nicht aber die Rechtssachen zu einer Einheit. Eine solche Verbindung ist daher für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung. Diese Zulässigkeit ist vielmehr für jeden einzelnen Anspruch abgesondert zu prüfen (Mietzinsklage und Räumungsklage nach § 1118 ABGB).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Zur gemeinsamen Verhandlung verbundene Klagen wegen Ehescheidung und Rechnungslegung sowie Leistung des daraus ergebenden Unterhalts.OGH 3 Ob 104/25b, 23.07.2025
- Ein Verbindungsbeschluss betrifft nur den äußeren Gang des Verfahrens, ist daher bloß formeller Natur und dient lediglich der Konzentration, Vereinfachung und Verbilligung des Verfahrens sowie einer arbeitsteiligen Gliederung (so schon 8 Ob 574-577/77). Er entfaltet keineswegs materiellrechtliche Wirkungen.OGH 3 Ob 170/08h, 19.11.2008
- Die Streitgegenstände der verbundenen Verfahren sind und bleiben voneinander unabhängig. Das gilt auch für die Zulässigkeit der Revision gegen die gemeinsame Entscheidung des Berufungsgerichtes.OGH 7 Ob 169/02g, 07.08.2002
- Maßgebend ist die Höhe des jeden einzelnen Rechtsstreit betreffenden Entscheidungsgegenstands.OGH 10 Ob 27/00v, 04.04.2000
- Auch bei Klage und Widerklage ist für jedes der beiden Verfahren die Zulässigkeit der Revision gesondert zu prüfen.OGH 4 Ob 2336/96z, 26.11.1996
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hatte das Berufungsgericht über verbundene Rechtssachen gemeinsam entschieden, ist dies für die Rechtsmittelzulässigkeit ohne Bedeutung.OGH 4 Ob 569/95, 10.10.1995
- Daran ist durch die Neufassung der Bestimmung des § 500 Abs 1 Z 2 ZPO durch die WGNov 1989 beziehungsweise § 45 Abs 1 Z 1 und 2 ASGG keine Änderung eingetreten.OGH 9 ObA 1003/90, 23.05.1990
- Liegt der Streitwert auch nur einer der verbundenen Rechtssachen im Schwellenbereich zwischen S 15000,-- und S 300000,--, so ist weiters ein gesonderter Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Grundsatzrevision erforderlich.OGH 4 Ob 617/88, 29.11.1988
- Die Streitwerte sind insbesondere bei Anwendung der Revisionszulässigkeitsbestimmungen der Zivilprozessordnung in der Fassung der Zivilverfahrens - Novelle 1983 nicht zusammenzurechnen.OGH 1 Ob 516/86, 19.02.1986
- Einer Prüfung, ob die in mehreren Klagen geltend gemachten Ansprüche in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen oder nicht, bedarf es nicht.OGH 3 Ob 630/82, 15.12.1982
- Formelle Streitgenossenschaft.OGH 2 Ob 220/81, 12.01.1982
- Da der ursprüngliche und der beigetretene Schuldner keine Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO bilden ist die Zulässigkeit der Revision gegen die Bestätigung der Abweisung des Begehrens gegen den einen die Art der Erledigung des gegen den anderen erhobenen Begehrens ohne Einfluss.OGH 6 Ob 765/79, 10.09.1980
- Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass die Revision zulässig sei genügt nicht, wenn er offenbar nur die Entscheidung über die Aufkündigung betrifft, nicht aber das damit verbundene (mit bloß S 1500,-- bewertete) Unterlassungsbegehren hinsichtlich des angeblich mitgemieteten Vorgartens.OGH 7 Ob 532/80, 13.03.1980
- Geteilter Ausspruch über Revisionszulässigkeit.OGH 7 Ob 660/79, 13.09.1979
- Mehrere Wechselzahlungsaufträge, von denen keiner den Betrag von S 50000,-- übersteigt.OGH 1 Ob 807/76, 19.01.1977
- Gilt selbst dann, wenn ein einheitlicher Anspruch mit mehreren Teilklagen geltend gemacht wird.OGH 1 Ob 205/75, 15.10.1975
- Hier: Verbindung von gg verschiedene Personen gerichteten Klagen.OGH 7 Ob 267/72, 06.12.1972
- Klage und Widerklage.OGH 7 Ob 387/65, 12.01.1966
- Einzelne Ansprüche unter Bagatellgrenze.OGH 7 Ob 278/65, 21.12.1965
- Zurückstellung an das Berufungsgericht zur Bewertung.OGH 7 Ob 345/65, 24.11.1965
- Mehrere Schadensersatzklagen aus demselben Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 125/56, 02.03.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 119.
- OGH 5 Ob 178/19s, 18.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 82/19f, 23.05.2019, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 34/18s, 28.03.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 85/15v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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