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Kann ich berufen, wenn zwei Verfahren zusammengelegt wurden?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Werden mehrere Verfahren gemeinsam verhandelt und gemeinsam entschieden, ändert das nichts daran, ob Sie ein Rechtsmittel erheben dürfen. Jede Sache bleibt für die Frage des Rechtsmittels eigenständig. Die Zusammenlegung dient nur der Vereinfachung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 15.12.2025 (71 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Verbindung mehrerer Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hat auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen das gemeinsame Urteil keinen Einfluss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 71.

Im Gesetz

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