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Darf ich meine Klage von einer Bedingung abhängig machen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Ihr Klagebegehren muss bestimmt sein und darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Auch Erklärungen wie ein Anerkenntnis, ein Verzicht oder die Zurücknahme einer Klage oder eines Rechtsmittels dürfen im Prozess nicht bedingt abgegeben werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Aus dem Erfordernis der Bestimmtheit des Klagebegehrens folgt, daß es nicht an eine Bedingung geknüpft werden kann. Konstitutive Parteiwillenserklärungen (Bewirkungshandlungen), die dem Gericht und Gegner gegenüber unmittelbare Rechtswirkungen hervorrufen (Anerkenntnis, Verzicht, Klagsrücknahmen und Rechtsmittelrücknahmen, Rechtsmittelverzicht), sind im Prozeß generell bedingungsfeindlich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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