Kann ich meine Forderung im Rechtsmittelverfahren noch verringern?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einschränkung auf Absonderung.OGH 2 Ob 6/20a, 30.01.2020
- Dies gilt auch im Provisorialverfahren (vgl RS0120298).OGH 2 Ob 1/18p, 27.02.2018
- Hier: Klagseinschränkung vor Erhebung des Rekurses der Beklagten gegen den berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Es hat der Ausspruch zu erfolgen, dass der Beschluss des Gerichts zweiter Instanz und das erstinstanzliche Urteil insoweit als wirkungslos anzusehen sind.OGH 1 Ob 62/17z, 26.04.2017
- Hier: Klagseinschränkung nicht in einer Revisionsbeantwortung, sondern in Form einer gesonderten Bekanntgabe.OGH 6 Ob 19/16m, 23.02.2016
- Hier: Einer Klagseinschränkung im Revisionsverfahren steht die Rechtskraft des zweitinstanzlichen Zurückweisungsbeschlusses, mit dem im Berufungsverfahren ein diese Klagseinschränkung enthaltender Schriftsatz zurückgewiesen wurde, nicht entgegen. In einem solchen Fall ist auszusprechen, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen im Umfang der Klagseinschränkung wirkungslos sind.OGH 2 Ob 209/10i, 10.11.2011
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- Selbst noch im Revisionsverfahren.OGH 2 Ob 61/11a, 16.09.2011
- Hier: Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss.OGH 5 Ob 103/11z, 07.06.2011
- Hier: Klagseinschränkung in der Revision.OGH 8 Ob 147/08p, 23.04.2009
- Vor einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist die Klagseinschränkung auf Kosten jedenfalls dann zulässig, wenn es noch zu einer der Beweisergänzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt.OGH 1 Ob 205/06p, 27.02.2007
- Hier: Klagseinschränkung in der Revisionsbeantwortung.OGH 2 Ob 275/05p, 01.12.2005
- Was für die Antragszurückziehung gilt, muss in gleicher Weise für die Einschränkung eines im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgenden Begehrens im Zuge des Rechtsmittelverfahrens gelten, weil § 483 Abs 3 ZPO - wie im Zivilprozess - auch insoweit als Analogiegrundlage heranzuziehen ist.OGH 1 Ob 38/02y, 11.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 27.
- OGH 4 Ob 8/25t, 22.05.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist Ihr neues Begehren gegenüber dem rechtskräftig entschiedenen Verfahren nur eingeschränkt, sonst aber inhaltsgleich, und sind die maßgeblichen Tatsachen dieselben, wurde darüber bereits entschieden. Eine bloße Präzisierung der Tatsachenbehauptungen ändert den Streitgegenstand nicht.
Nein. Wurde ein Begehren unter Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen, darf darüber nicht mehr entschieden werden. Geschieht es doch, ist diese Entscheidung so schwer fehlerhaft wie ein Fall der Nichtigkeit.