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Darf ich eine Prozesshandlung von einer Bedingung abhängig machen?

betrifft Kläger, Beklagter
Ja, aber nur eingeschränkt. Zulässig ist eine Bedingung, die an einen Vorgang im laufenden Verfahren anknüpft, etwa an eine bestimmte Entscheidung des Gerichts, und den weiteren Ablauf für Gericht und Gegner nicht unerträglich unvorhersehbar macht. Hilfsvorbringen und Hilfsanträge sind daher erlaubt; eine Klage, ein Rechtsmittel oder dessen Rücknahme dürfen dagegen nicht bedingt eingebracht werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufes für das Gericht oder den Prozessgegner in unerträglicher Weise zu beeinträchtigen; letzteres ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Bedingung eine richterliche Entscheidung bestimmten Inhaltes ist, sodass namentlich ein Eventualvorbringen und Eventualanträge als zulässige Prozesshandlungen anzusehen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 35.

Im Gesetz

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