Kann ich eine Erklärung im Prozess wieder zurücknehmen?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Ja, aber nur solange der Gegner daraus noch keine unmittelbaren Rechte erlangt hat. Hat das Gericht über die Erklärung bereits entschieden oder erklärt das Gesetz sie ausdrücklich für unwiderruflich, können Sie sie nicht mehr zurücknehmen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die für Prozesshandlungen in der Regel gegebene Widerrufbarkeit besteht nur, solange der Gegner daraus noch nicht unmittelbare Rechte erlangt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rücknahme einer Zuordnungserklärung nach § 8 Abs 1 Z 2 KBGG im Rahmen des Gerichtsverfahrens ist daher grundsätzlich möglich.OGH 10 ObS 75/22k, 21.06.2022
- Hier: Zurückziehung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (einstweiliger Unterhalt).OGH 8 Ob 139/09p, 19.11.2009
- Eine wirksam vorgenommene Prozesshandlung ist unwiderruflich, sofern sie bereits zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht wurde.OGH 1 Ob 99/06z, 16.05.2006
- Aus der Zurückziehung des Fortsetzungsantrags durch den Kläger erlangt die beklagte Partei unmittelbar Rechte, nämlich dass eine Verfahrensfortsetzung aufgrund des Antrags des Klägers nicht mehr stattfinden darf.OGH 1 Ob 418/97w, 27.01.1998
- Oder die Prozesshandlung noch nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung geworden ist oder das Gesetz sie ausdrücklich für unwiderruflich erklärt.OGH 3 Ob 44/95, 12.07.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 3 Ob 240/19v, 26.02.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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