Kann ich ein Zugeständnis im Prozess wieder zurücknehmen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Haben Sie im Verfahren eine Tatsache zugestanden, können Sie dieses Zugeständnis widerrufen. Anders ist es beim Anerkenntnis des Anspruchs selbst. Wie der Widerruf zu bewerten ist, beurteilt das Gericht nach freier Beweiswürdigung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Das Tatsachengeständnis nach § 266 ZPO kann im Gegensatz zum prozessualen Anerkenntnis widerrufen werden. Der Widerruf ist vom Gericht nach freier Beweiswürdigung zu beurteilen (so schon SZ 25/250).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann unerörtert bleiben, ob ein solcher Verstoß gegen das Zugeständnis tatsächlich vorliegt, weil die Überprüfung der Tatsachenfeststellungen im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist.OGH 7 Ob 529/88, 28.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 129/21p, 21.02.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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