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Wann kann ich jemandem etwas gerichtlich verbieten lassen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Nachbarn
Wenn Sie jemandem gerichtlich verbieten lassen wollen, etwas zu tun, muss dieses Verhalten rechtswidrig sein. Ein Verhalten, das erlaubt ist, können Sie nicht untersagen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Handlung erst droht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.06.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Jeder Unterlassungsanspruch setzt die Rechtswidrigkeit der begangenen oder drohenden Eingriffshandlung voraus.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs

Ein Verbot bekommen Sie nur, wenn zwei Dinge zusammentreffen: Der andere muss zur Unterlassung verpflichtet sein, und es muss die Gefahr bestehen, dass er dagegen verstößt. Fehlt eines davon, besteht kein Anspruch. Droht ein Eingriff unmittelbar und konkret, genügt auch das.

günstig für Kläger Voraussetzungen der Unterlassungsklage

Eine Unterlassungsklage setzt voraus, dass Ihre vertraglichen Rechte bereits einmal rechtswidrig verletzt wurden; ein Verschulden ist dafür nicht nötig. Dazu muss die Gefahr bestehen, dass sich die Störung wiederholt und nur ein gerichtliches Verbot dem vorbeugen kann.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Unterlassungsanspruch
Verfahrensrecht · Voraussetzung der vorbeugenden Unterlassungsklage
Verfahrensrecht · Keine Frist bei Unterlassung