Muss ein Händler seinen früheren Preis in der Werbung beweisen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schäden am benachbarten Grundstück infolge unterlassener Waldbewirtschaftungsmaßnahmen.OGH 10 Ob 15/23p, 25.04.2023
- Eine ins einzelne gehende Aufklärung des Publikums über die Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzung von Ausgaben wird vom Publikum nicht erwartet.OGH 4 Ob 1058/95, 18.09.1995
- Eine Unterlassung kann immer nur dann rechtswidrig sein, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht; diese kann sich aus dem Gesetz, aus einer Berufspflicht oder Amtspflicht oder aber auch aus einem vorangegangenen Tun ergeben.OGH 4 Ob 53/95, 27.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 9 Ob 39/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/23p, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer Umstände verschweigt, die Sie für eine informierte Kaufentscheidung gebraucht hätten, handelt irreführend. Das gilt auch dann, wenn der falsche Eindruck später noch richtiggestellt wird, die Werbung Sie aber zunächst angelockt hat. Auf Platzmangel kann sich der Werbende nur berufen, wenn die Angabe im gewählten Medium tatsächlich nicht ohne erheblichen Mehraufwand möglich wäre.
Wer mit gegenübergestellten Preisen wirbt, muss selbst dafür sorgen, dass der Hinweis auf die Vergleichspreise unübersehbar und unmissverständlich ist und keinen Zweifel offenlässt. Ob ein Hinweis deutlich und auffällig genug ist, wird immer am Gesamtbild der Ankündigung gemessen.