Wie läuft es ab, wenn der Vermieter meine Möbel sichern lässt?
betrifft Mieter, Vermieter
Für die gerichtliche Beschreibung der Einrichtung, mit der der Vermieter sein Pfandrecht sichert, gelten dieselben Verfahrensregeln wie für eine einstweilige Verfügung. Dazu gehören auch die Regeln über Rechtsmittel und Kostenersatz. Es ist also kein eigenes Verfahren mit eigenen Regeln.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Für die pfandweise Beschreibung sind die Vorschriften der EO über die Einstweilige Verfügung anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Damit gilt die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gemäß § 402 Abs 1 EO nicht.OGH 7 Ob 100/08v, 28.05.2008
- Dies gilt auch für die neuen Bestimmungen, wie etwa § 402 Abs 1 EO.OGH 3 Ob 240/01t, 19.12.2001
- Nur hinsichtlich des Verfahrens.OGH 3 Ob 337/97y, 12.11.1997
- Es gelten auch die neuen Bestimmungen des § 402 Abs 1 EO und des § 521 a ZPO in der Fassung der ZVN BGBl 1983/135 sowie die Bestimmungen über den Kostenersatz für die Revisionsrekursbeantwortung.OGH 3 Ob 67/84, 04.07.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 151/18v, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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