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Kann das Gericht auch andere Sicherungen als die aufgezählten anordnen?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Gegner, Gläubiger, Schuldner
Die im Gesetz genannten Sicherungsmittel sind nur Beispiele. Das Gericht kann zur Sicherung Ihres Anspruchs auch andere Anordnungen treffen, die zum Zweck des Einzelfalls passen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Da die Sicherungsmittel in der EO nur beispielsweise aufgezählt sind, können zur Sicherung des Anspruches auch andere Anordnungen als die in der EO genannten getroffen werden; die Sicherungsmittel müssen sich nach der Beschaffenheit des im Einzelfall zu erreichenden Zweckes richten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Genaue Bezeichnung des gesicherten Anspruchs

Sie müssen den Anspruch, den Sie sichern wollen, nach Gegenstand und Rechtsgrund genau bezeichnen und die nötigen Tatsachen behaupten. Erst dann prüft das Gericht, ob der Anspruch ausreichend glaubhaft gemacht ist. Das Verfahren bleibt auf den genannten Rechtsgrund beschränkt; fehlt die genaue Bezeichnung, wird Ihr Antrag abgewiesen.

günstig für Antragsgegner Bindung an den Antrag bei einstweiliger Verfügung

Nein. Auch bei einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht an Ihren Antrag gebunden und darf nicht darüber hinausgehen, etwa nicht über die beantragte Dauer. Es darf die Verfügung in geringerem Umfang bewilligen und den Wortlaut klarstellen, wenn damit nur verdeutlicht wird, was Sie ohnehin begehrt haben.

Verwandte Fragen

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